Diese Bedingungen regeln die Nutzung unserer technischen Planungs- und Allokationsdienste nach ArbStättV und DIN 4102. Mit der Inanspruchnahme unserer Leistungen akzeptieren Sie die nachfolgenden Klauseln.
Diese Nutzungsbedingungen gelten für alle Dienstleistungen der Goldcoast Events Centre GmbH, Gieseallee 51, im Bereich der technischen Infrastrukturplanung, Raumallokation und Brandschutzberatung für Gewerbeimmobilien. Vertragsgegenstand ist die Erstellung von Lastenheften, Berechnungen (Kühllast, Nachhallzeit, Fluchtweglängen) sowie die Prüfung der Einhaltung der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und der baurechtlichen Brandschutzvorschriften (DIN 4102, MBO).
Der Auftraggeber stellt sämtliche für die Planung erforderlichen Unterlagen (Grundrisse, Nutzungsprofile, vorhandene Haustechnikpläne) vollständig und fristgerecht zur Verfügung. Er trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben zur Gebäudenutzung und zur Anzahl der Beschäftigten. Bei Änderungen der Nutzungsart oder der baulichen Gegebenheiten ist der Auftraggeber zur unverzüglichen Mitteilung verpflichtet.
Die Goldcoast Events Centre GmbH haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, sofern keine wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalpflichten) betroffen sind. Die Haftung für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn oder Nutzungsausfall, ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Der konkrete Leistungsumfang wird im jeweiligen Angebot oder Lastenheft schriftlich festgelegt. Die Abnahme der erbrachten Planungsleistungen erfolgt nach Vorlage der abschließenden Berechnungen und Zeichnungen. Der Auftraggeber hat die Abnahme unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Werktagen nach Zugang der Unterlagen, zu erklären oder Mängel konkret zu benennen. Erfolgt keine Rückmeldung, gilt die Leistung als abgenommen.
Die Vergütung richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste oder dem individuell vereinbarten Honorar. Rechnungen sind innerhalb von 30 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 288 BGB berechnet. Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen ist nur zulässig, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
Alle im Rahmen der Auftragsbearbeitung erstellten Berechnungen, Zeichnungen, Gutachten und Konzepte sind urheberrechtlich geschützt. Der Auftraggeber erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vertraglich vereinbarten Zweck. Eine Weitergabe an Dritte oder eine Nutzung für andere Projekte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Goldcoast Events Centre GmbH.
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt gewordenen vertraulichen Informationen, insbesondere technische Zeichnungen, Kalkulationsgrundlagen und personenbezogene Daten, gemäß der DSGVO zu behandeln. Die Goldcoast Events Centre GmbH verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich zur Vertragserfüllung und löscht diese nach Beendigung des Vertragsverhältnisses, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
Der Vertrag beginnt mit der Auftragserteilung und endet mit der vollständigen Erbringung der vereinbarten Leistungen und der Zahlung der Vergütung. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Partei gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt und den Verstoß nach Abmahnung nicht innerhalb einer angemessenen Frist abstellt.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz der Goldcoast Events Centre GmbH in Gieseallee 51. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.